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Gaufürst
Höchster Beamter in einem Gau, der auf seinem Gebiet an der Spitze von Verwaltung und Rechtsprechung stand.
Nachdem die Gaufürsten zunächst vom König eingesetzt wurden, begann gegen Ende des Alten Reichs mit der
zunehmenden Selbstständigkeit der Gaufürsten die Amtserblichkleit einzusetzen. Zu Beginn des Mittleren Reiches
jedoch, als die zentrale Staatsgewalt wieder zunahm, wurden die Gaufürsten in ihrer Macht zunehmend beschnitten,
bis das Amt schließlich völlig abgeschafft wurde.
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© Sebastian Niedlich
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